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X.CERT erweitert den Geltungsbereich

Die X.CERT bietet ab Ende Januar den IAF-SCOPE 14 “Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren” an. 

Somit ist ein weiterer Geltungsbereich akkreditiert und wir können unsere Zertifizierungen von Managementsystemen in der stetig wachsenden Kunststoff Branche anbieten. 

Der IAF-SCOPE 14 Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren schließt bspw. folgende Industrien/ Hersteller ein (Auswahl):

Verpackungsindustrie  

Automobilindustrie 

Reifenhersteller 

Beleuchtungstechnik 

Bautechnik (typerweise Verrohrungen, aber auch Mehrschichtverbundrohre für Trinkwasser)

Elektrisches Installationsmaterial (Schalterbau)

Medizintechnik

Textilindustrie (Tauchanzuge)

Herstellung von sonstigen Kunststoffwaren in den verschiedenen Herstellverfahren Formpressen, Extrudieren, Spritzgießen, Blasformen und –gießen

 

Gerade im Automobilsektor, gepaart mit unserer Benennung durch das KBA eröffnet sich ein breiter und vor allem interessanter und neuer Kundenstamm. 

Wir freuen uns auf die neuen Herausforderungen. 

KBA ändert die Zuständigkeiten für die Technischen Dienste

Technische Dienste der Kategorie C führen zukünftig die Bewertung der QM Systeme durch, das Kraftfahrt-Bundesamt beendet die Benennung als externer Partner und für Verifizierungen (für technische Dienste KAT A, B, D).

Das KBA beendet die Tätigkeiten der Technischen Dienste „Externer Partner“ spätestens zum 31.03.2022.

Bewertungen von QM-Systemen im Verfahren „CoP-Auskunft“ der Antragssteller und der Inhaber von Typengenehmigungen werden grundsätzlich nur noch von Technischen Diensten der Kategorie C durchführt.

Gleichzeitig wird die Bindung der Überprüfung der Erfüllung genehmigungsrelevanter Anforderungen an Zertifizierungsverfahren der eigenen Zertifizierungsstelle aufgehoben.

Die Überprüfung der Erfüllung genehmigungsrelevanter Anforderungen ist besonders effektiv, wenn dies im Zusammenhang mit einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 erfolgt.

X.CERT als Technischer Dienst Kategorie C unterstütz Sie gern im Verfahren „CoP-Auskunft.

Das Verfahren zur "Verifizierung" soll künftig nicht mehr benannt werden. Die dazu erforderliche Abstimmung zur Umsetzung erfolgt mit den Bundesländern und wurde an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) herangetragen.

KBA externe Partner und Verifizierung (Info TD).docx/02.11.2021/NS

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