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Neuer Leitfaden des Umweltbundesamtes veröffentlicht

Das neue Jahr 2020 hat begonnen und damit Vorsätze und Ziele, die es zu erreichen gilt. Die Bundesregierung strebt eine Klimaneutralität und Halbierung des Primärenergieverbrauchs bis 2050 an. Damit dies erfüllt werden kann braucht es motivierte Unternehmen, die sich Klima- und Umweltschutz auf die Fahne geschrieben haben. Doch nicht nur unsere Umwelt bietet Anreize Energie zu sparen, sondern auch die finanziellen Einsparpotentiale, die sich beispielsweise durch die Einführung von Energie- und Umweltmanagementsystemen ergeben oder gesetzliche Anforderungen die dazu führen, dass ein Energieaudit durchgeführt werden muss. Damit der Weg zu einem Managementsystem nach 50001 oder 14001 erleichtert wird, hat das Umweltbundesamt einen Leitfaden zu „Energiemanagementsystemen in der Praxis“ veröffentlicht, welches vorrangig den Einstieg ins Energiemanagementsystem erklärt. Umweltmanagementsysteme umfassen Abfall, Wasser, Emissionen, Flächennutzung und auch den großen Baustein Energie. Deshalb kann dieser Leitfaden auch für Teile der 14001 nützlich sein. LeitfadenDer Leitfaden führt den Leser von der Durchführung eines Energieaudits über die Vorbereitung, den Aufbau und Einführung eines Energiemanagementsystems bis hin zur Zertifizierung. Er gibt Tipps zur Festlegung von Regelkreisen, die die Erfassung und Auswertung von Energiekennzahlen, Maßnahmen zur Verbesserungen, sowie Bewertung der Energieeffizienz, dem Setzen von Energiezielen und die Beseitigung von eventuellen Auftreten von Nichtkonformitäten beinhaltet. Um zu überprüfen, ob sich die Einführung eines Managementsystems lohnen könnte, kann ein Probedurchlauf nützlich sein. Dafür rät das Umweltbundesamt in ihrem Leitfaden, dass zunächst eine Absichtserklärung erstellt werden sollte die signalisiert, dass die oberste Leitung finanzielle und personelle Ressourcen dafür bereitstellt. Mit beispielsweise drei ausgewählten Projekten kann ein Plan zur Vorgehensweise und Durchführung entwickelt werden. Im Anschluss dazu werden Verbesserungsideen gesammelt und die Ermittlung der Effekte herausgearbeitet. Danach erfolgt die ökonomische Bewertung, sowie die Entscheidung über die Umsetzung. Ein weiterer Tipp des Umweltbundesamtes zur besseren Akzeptanz ist, dass Ziele mit Hilfe des Bottom-Up- Verfahren festgelegt werden sollte. Dies bedeutet, dass Mitarbeiter bzw. Kennzahleneigner mögliche und umsetzbare, aber auch ambitionierte Ziele entwickeln sollen, weil sie besser abschätzen können, wie realistisch und machbar die Erreichung ist. Zusätzlich empfiehlt das Umweltbundesamt für Mitarbeiter Anreize (finanzielle) zu schaffen, um neue Ideen zur Energieeinsparung zu entwickeln und die Mitarbeiter damit zu motivieren. Um eine eventuelle Ablehnung einer Idee zu einem späteren Zeitpunkt zu verhindern, sollten betriebsinterne Bewertungsverfahren integriert werden. Außerdem macht es Sinn Bereiche, Prozesse, Verantwortliche und Dokumente, die von einer Maßnahme zur Energiereduzierung betroffen wären zu bestimmen. Nach der Bewertung der Ergebnisse, sollte die Maßnahme der Finanzabteilung zur Prüfung vorgelegt werden, damit eine abschließende Abstimmung getroffen werden kann.[1] Der neue Leitfaden des Umweltbundesamtes, gibt an vielen Stellen praktische Hinweise für den Umgang mit Managementsystemen. Ein Blick hinein lohnt sich auf jeden Fall- für Beginner und Fortgeschrittene.

[1] Umweltbundesamt; (2020); Energiemanagement spart CO2 und Treibhausgase; https://www.umweltbundesamt.de/themen/energiemanagement-in-unternehmen-spart-geld

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