Mit Stichtag zum 15. September 2018 werden die Standards ISO 9001:2008 und ISO 14001:2004 ihre Gültigkeit verlieren. Dies bekräftigte die Working Group Management System (WG MS) des International Accreditation Forums Technical Committees (IAF TC) im Rahmen der IAF Mid-Term Sitzung im April 2018 in Frankfurt. In einer Stellungnahme greift DAkkS die Entscheidung sowie die Empfehlungen der MS WG des IAF TC zur Wiederherstellung einer Zertifizierung nach dem Ende der Übergangsfrist auf und setzt diese wie folgt um.
Nach dem 15. September 2018 kann eine Zertifizierungsstelle eine abgelaufene Zertifizierung innerhalb von 6 Monaten (bis spätestens 15.03.2019) mit einem Re-Zertifizierungsaudit wiederherstellen, wenn der Audit Prozess bereits vor dem 15. September 2018 angefangen wurde. Dabei ist zu beachten, dass der tatsächliche Audit Prozess, der von der Zertifizierungsstelle auch sonst im Regelfall durchgeführt wird, begonnen sein muss. Dies steht im Gegensatz zu den Normenkapiteln DIN EN ISO/IEC 17021-1:2015, Abschnitt 9.6.3.2.4 und Abschnitt 9.6.3.2.5, in denen gefordert wird, dass das Re-Zertifizierungsaudit abgeschlossen sein muss, bzw. die ausstehenden Re-Zertifizierungstätigkeiten abgeschlossen sein müssen, um eine Wiederherstellung der Zertifizierung zu ermöglichen.
Das Gültigkeitsdatum des Zertifikats muss dem Tag der Zertifizierungsentscheidung oder einem späteren entsprechen und das Ablaufdatum muss auf dem laufenden bzw. vorherigen Zertifizierungszyklus basieren, sofern das ursprüngliche Ablaufdatum des Zertifikats vor dem 15.09.2018 lag. Für den Fall, dass der Audit Prozess vor Ablauf der Umstellungsphase noch nicht begonnen worden ist, kann eine Wiederherstellung nicht mehr durchgeführt werden.
Alle sonstigen, zutreffenden Normenforderungen und Regelungen bezüglich einzuhaltender Zeiten und Fristen bleiben von dieser Umsetzung unberührt.