Der Hersteller ist durch die Erteilung der Typgenehmigung durch eine Genehmigungsbehörde berechtigt, Fahrzeuge bzw. Fahrzeugteile gemäß der erteilten Typgenehmigung serienmäßig herzustellen.
Er hat sicherzustellen, dass das genehmigte Produkt in der Serienproduktion weiterhin mit dem zur Typprüfung vorgeführten Produkten übereinstimmt. Die Überwachung durch die Genehmigungsbehörde erfolgt im Rahmen der Prüfung hinsichtlich Übereinstimmung der Produktion.
Dabei wird zwischen der Konformitätsüberprüfung für die Produktüberprüfung (CoP-P) und der Systemüberprüfung (CoP-Q) unterschieden.
CoP-Q-Überprüfungen werden durchgeführt:
Im Rahmen einer CoP-Q-Überprüfung wird das implementierte QM-System, speziell die getroffenen Vorkehrungen und eingeführten Verfahren überprüft, ob diese wirksam und weiterhin geeignet sind, die Konformität der gefertigten Produkte mit dem genehmigten Typ sicherzustellen. Weiterhin wird die Wahrnehmung der sonstigen Pflichten des Genehmigungsinhabers gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überprüft.
CoP-Q-Überprüfungen erfolgen stichprobenartig. Sofern bei der Überprüfung keine schwerwiegenden nichtkonformen Sachverhalte festgestellt werden, erfolgen keine regelmäßigen weiteren Überprüfungen.
X.CERT als Technischer Dienst Kategorie C überprüft Ihr System (CoP-Q)
KBA Konformitätsüberprüfungen (CoP)