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Das "Lieferkettengesetz" ist da!

14. September 2021
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Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 3. März auf den Weg gebracht. Der Bundestag hat den Entwurf am 11. Juni 2021 beschlossen. Am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat das Gesetz gebilligt.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Das Gesetz legt klare und umsetzbare Anforderungen für die Sorgfaltspflichten von Unternehmen fest und schafft so Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene.

Ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – das betrifft rund 900 Unternehmen in Deutschland.

Ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – das betrifft rund 4.800 Unternehmen in Deutschland.

Nach 2024 soll der Anwendungsbereich des Gesetzes überprüft werden.

Ziele der gesetzlichen Regelung sind, den Schutz der Menschenrechte zu verbessern und insbesondere das Verbot von Kinderarbeit durchzusetzen.
Auch Umweltbelange sind relevant, wenn sie zu Menschenrechtsverletzungen führen (z.B. durch vergiftetes Wasser) oder dem Schutz der menschlichen Gesundheit dienen. Dadurch wird die Verantwortung nicht mehr auf Konsumenten abgewälzt, sondern auf den Verursacher selbst. Die Rechte der Betroffenen werden gestärkt.
Ein positiver Effekt auch für Unternehmen, für die ihre Sorgfaltspflicht der Lieferkette eine Selbstverständlichkeit darstellt und längst praktizieren.

Anforderungen an Unternehmen sind neben einer Grundsatzerklärung, der Festlegung von Verantwortlichen (Menschenrechtsbeauftragter) im Unternehmen auch die Risikoanalyse. Daraus folgt eine Menschenrecht Strategie mit deren Hilfe die Maßnahmen bzw. Aktionen geplant und umgesetzt werden. Dies ist wie bei den bekannten Standards entsprechend zu Dokumentieren und öffentlich zu Kommunizieren.

Zertifizierungsreife Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG: Eine anerkannte Zertifizierung wird derzeit noch nicht angeboten. Es wird allerdings schon über eine Umwandlung in zertifizierbare Standards diskutiert.

Dennoch ist zu erwarten, dass diese Compliance international Anerkennung erhält und langfristig als Gütesiegel gilt.

https://www.bmz.de/de/entwicklungspolitik/lieferkettengesetz

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG

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