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DAkkS warnt vor unzulässigen Unterzertifikaten

Die DAkkS warnt in ihrer Eigenschaft als nationale Akkreditierungsbehörde vor akkreditierungsrechtlich unzulässigen Geschäftsmodellen im Bereich der Zertifizierung von Managementsystemen.

Ob bei der Vergabe von Aufträgen, gesetzlichen Vorschriften oder gesellschaftlichen Bereichen, Zertifikate für Qualitäts-, Umwelt-, Arbeitsschutzmanagement und Co. sind aus der Wirtschaft nicht mehr wegzudenken. Dabei stellt das Ziel einer Zertifizierung immer den Nachweis der Konformität eines Managementsystems zur entsprechenden Norm dar, welcher durch einen externen Auditor durchgeführt wird. Doch nun hat die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) am 10.05.2019 bekannt gegeben, dass bei sogenannten „Matrix- oder Verbundzertifizierungen“, häufig Anforderungen an das Zertifizierungsverfahren und deren Konformitätsnachweisen im Sinne von § 49 VgV und § 6c EU VOB/A nicht eingehalten wurden. Vor allem die Normen ISO 9001, ISO 9000 (Verstoß auf Level 5 auf Grundlage der IAF PR 4) und die ISO/IEC 17021 (Verstoß auf Level 3, IAF PR 4) sind davon betroffen. Matrix- oder Verbundzertifizierungen sind dadurch gekennzeichnet, dass eine Zentrale, die Gesamtverantwortung über mehrere Unternehmen und das angewendete Managementsystem mit den dazugehörigen gemeinsamen Festlegungen trägt. Anreize dazu sind, dass der finanzielle Einsatz, sowie der Aufwand bei der Durchführung von Audits minimiert wird, da der Verbund nur stichprobenartig auditiert wird. Die Unternehmen, welchen dem Verbund angehören, erhalten bei gelungener Prüfung ein Unterzertifikat, welches die Konformität zum Standard bestätigt. Fällt die Überprüfung negativ aus, wird keinem Unternehmen ein Zertifikat ausgestellt. Die DAkkS hat nun ermittelt, dass einige Unternehmen aus Verbänden, die Anforderungen an die Norm nicht erfüllen und demzufolge nicht zertifiziert sein dürften, da jedes dieser Unternehmen selbständig ein konformes Managementsystem aufweisen muss. Die Zertifikate sind demzufolge unrechtmäßig ausgestellt und dürfen aus diesem Grund auch nicht als z.B.: Werbemittel eingesetzt werden, da es sich hierbei um einen Verstoß gegen das Markenrechtes von DAkkS handelt, zusätzlich irreführend ist und damit eine Wettbewerbswidrigkeit darstellen kann. Dies kann zu einer Abmahnung, zu einem gerichtlichen Verfahren und hohen Geldstrafen führen. Zertifizierungsgesellschaft sind nun dafür sensibilisiert wurden, ihren Blick bei dem Auftreten von Nicht-Konformitäten bei der Vergabe von Unterzertifikaten bei Matrix- und Verbundzertifizierungen zu schärfen, um damit Verstößen entgegenzuwirken. Doch wie erkennt man die fehlerhaften Zertifizierungsverfahren? Ein Hinweis darauf zeigt sich, wenn ein Unternehmen als gesonderte Organisation in einen Verbund aufgenommen wird und Beratungsleistung von der Zentrale erhält, welche dann dadurch Anspruch auf ein Unterzertifikat stellt. Somit soll bestätigt werden, dass auch dieses Mitglied nach dem beispielsweisen Qualitätsmanagementkonzept der Zentral handelt. Des Weiteren sollten Zertifizierungsstellen aufmerksam werden, wenn die integrierte Organisation in den Verbund, nicht mit dem Gesellschaftszweck der Zentrale identisch ist und weiterhin ihre z.B.: Dienstleistung dem Kunden vollständig selbständig erbringen. Auffällig ist in diesem Zusammenhang, dass die Verbunds Zentralen häufig keine eigenen Kunden haben und deshalb auch als „künstliche Organisation“ (IAF MD1: 2018 ) bezeichnet werden. Um eine Verbunds- oder Matrixzertifizierung rechtmäßig zu erlangen, bedarf es einen Zusammenschluss aus Organisationen, welche identisch sind mit der auditierten Organisation (Tz. 3.13.12 ISO 9000). Zusätzlich muss diese Organisation die Dienstleistung über dem Verbund dem Kunden erbringen (Tz. 3.2.4 ISO 9000) und eine Erst- Auditierung durchführen, sowie regelmäßig an Überwachungsaudits teilnehmen. Sind diese Punkte gegeben, ist eine Zertifizierung zulässig. [1]

[1] Vgl. Amtliche Mitteilung zur Unzulässigkeit von „Matrixzertifizierungen“; DAkkS; 10.05.2019

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