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Ihr Auditor hat Sichtweisen, Schwerpunkte, Erfahrungen und Systematiken, die er in sein Audit einbringt.
Ein neuer Auditor hat andere Sicht- und Denkweisen,
Erfahrungen und Schwerpunkte, dies wird Ihnen helfen neue Impulse zu bekommen,
um Ihr Unternehmen voranzubringen und neues Verbesserungspotential zu identifizieren.

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nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf:

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Sparen Sie wertvolle Zeit und Kosten, wechseln Sie jetzt mit Zufriedenheitsgarantie (Preisversprechen, wir halten unseren Tagessatz für Sie konstant mit digitalen Prozessen und schlanken Strukturen).

So wechseln Sie ganz unkompliziert:

1. Nehmen Kontakt mit uns auf, damit wir die konkreten Fragen direkt besprechen können

2. Sie senden uns dann das bisherige Zertifikat und die letzten Auditberichte zu.

3. Nach Prüfung der Unterlagen senden wir Ihnen unser Angebot.

4. Bitte prüfen Sie, welche Kündigungsfrist und ggf. anfallende Kosten im Vertrag mit dem bisherigen Zertifizierer enthalten sind.

5. Kurz nach unserem Überwachungsaudit erstellt Ihnen unsere Zertifizierungsstelle ein neues Zertifikat, dessen Laufzeit an die des vorherigen Zertifikats anknüpft.

6. Wir vereinbaren mit Ihnen die Audittermine für das 1. und 2. Überwachungsaudit.

7. Wir fragen Ihre Zufriedenheit ab, um unsere Performance zu verbessern.

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Die X.CERT ist ab sofort für zwei weitere Standards akkreditiert und kann Organisationen und Unternehmen nach den Vorgaben entsprechend zertifizieren. Zum Portfolio gehört jetzt die ISO 45001:2018 Zertifizierung für die Prüfung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (SGA). Außerdem wird der ISO Standard 14001:2015 für Umweltmanagement abgedeckt und geprüft. Um diesen Akkreditierungsstatus zu erreichen und den Anforderungen der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) gerecht zu werden, erfolgten das interne Training unser Mitarbeiter und die Anpassung von Prozessen. Zum akkreditierten Scope gehören folgende drei Geltungsbereiche:

  • Metallerzeugung, Herstellung von Metallerzeugnissen, Metallbearbeitung
  • Maschinenbau und Ausrüstung
  • Elektrotechnische und optische Ausrüstung
Akkreditierung
ISO Standard 14001:2015
ISO 45001:2018

Für die zwei neuen ISO Normen gewährleistet die X.CERT, allen Qualitäts- und Servicestandards der DAkkS gerecht zu werden. Die betreuten Unternehmen und Kunden genießen damit ein hohes Maß an Sicherheit und erhalten nach erfolgter Prüfung glaubwürdige als auch objektive Zertifikate. X.CERT ist bereits seit 2019 für die ISO 9001 im Bereich Qualitätsmanagement akkreditiert sowie als technischer Dienst der Kategorie C vom KBA benannt und stets bestrebt, das Portfolio zu erweitern.

Geprüfte Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz dank ISO 45001:2018

Das Thema Arbeitsschutz ist für Unternehmen verpflichtend und gesetzlich festgeschrieben. Rechtliche Bedingungen schaffen einen festen Rahmen und dienen dazu, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden und die Mitarbeiter umfassend zu schützen. Vor allem produzierende Gewerbe sind stark von Beeinträchtigungen und Arbeitsunfähigkeit gefährdet. Die ISO 45001 schafft eine Zertifizierung für den Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, dient als gesetzliche Absicherung und bietet Unternehmen und Organisationen eine höhere Rechtssicherheit. Ab sofort ist die X.CERT für die Prüfung des Standards akkreditiert.

Ein zertifiziertes Arbeitsschutzmanagement ist nicht nur für neue Mitarbeiter interessant. Gefährdungspotenzial wird genau analysiert und mit den Erkenntnissen aus dem Audit über gezielte Maßnahmen abgeschwächt. Das Risiko eines Arbeitsunfalls soll über bestimmte Vorkehrungen vermindert oder bestenfalls sogar eliminiert werden. Mit dem Auditteam der X.CERT verlassen sich vor allem kleine und mittelständische Unternehmen auf langjährige Erfahrung, eine professionelle Durchführung sowie preiswerte Angebote. Mit der Zertifizierung wird nicht nur ein Mehrwert geschaffen, sondern die Entwicklung des Unternehmens aktiv gefördert.

Die Zertifizierung ISO 14001:2015 Umweltmanagement

Neben der Arbeitssicherheit kommt es vielen Unternehmen auf ein wachsendes Umweltbewusstsein und ein „grünes“ Auftreten an. Ziel dabei ist es, Ressourcen zu sparen, Kosten zu minimieren und einen eigenen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Um gar Bußgelder oder Umweltvergehen zu vermeiden, gibt es das zertifizierte Umweltmanagementsystem nach ISO 14001. Der X.CERT ist es nun möglich, Unternehmen in ihren Prozessen zu unterstützen und damit das Vertrauen der Kunden durch ein besseres Image zu gewinnen. Das hochwertige Zertifikat beeinflusst auch das Auftreten am Markt, minimiert Risiken und hilft dabei, interne Chancen zu nutzen. Nicht alle Maßnahmen zum Umweltschutz sind mit hohen Kosten verbunden, wenn ein entsprechender Partner zu Seite steht.

X.CERT - Zertifizierung aus der Oberlausitz

X.CERT ist ein kompetenter Zertifizierer aus dem Herzen der Oberlausitz in Sachsen. Unser Team bietet Unternehmen eine effiziente Prüfung und Entwicklung von internen Managementsystemen. Ob Qualitätsmanagement, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz oder Umweltmanagement – verschiedene Bereiche und ISO Normen können abgedeckt werden. Dabei greifen unsere Mitarbeiter auf eine langjährige Audit-Erfahrung zurück und sind stets über die neusten Entwicklungen geschult. Unser Ziel ist es, die Verbesserungsmöglichkeiten in einem Unternehmen aufzudecken und dessen Potenzial im jeweiligen Bereich zu fördern.

X.CERT bescheinigt Ballard die Conformity of Production

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Bereits Ende 2022 ist X.CERT bei BALLARD Power Systems Inc. in Vancouver vor Ort, um im Rahmen der Anfangsbewertung die Produktion der FCmove HD 70KW Module zu überprüfen.
Im Rahmen der CoP-Q-Überprüfung wurde das implementierte QM-System, speziell die getroffenen Vorkehrungen und eingeführten Verfahren überprüft, ob diese wirksam und weiterhin geeignet sind, die Konformität der gefertigten Produkte mit dem genehmigten Typ sicherzustellen. Weiterhin wird die Wahrnehmung der sonstigen Pflichten des Genehmigungsinhabers gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überprüft.
X.CERT kommt hierbei zum Ergebnis, dass die geplanten Verfahren zur Gewährleistung der Serienfertigung ausreichend festgelegt sind und empfiehlt dem KBA die Anfangsbewertung.

Technisch maßgebend war auch die UN Regelung Nr. 10 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE)
Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV).
Die Prüfungen diesbezüglich nehmen im Zuge der Elektromobilität weiterhin zu.
X.CERT als Technischer Dienst Kategorie C überprüft Ihr System (CoP-Q)



KBA Konformitätsüberprüfungen (CoP)

EMV = die Fähigkeit einer elektrischen Einrichtung, in ihrer elektromagnetischen Umgebung zufriedenstellend zu funktionieren, ohne diese Umgebung, zu der auch andere Einrichtungen gehören, unzulässig zu beeinflussen.

EINFACH ERKLÄRT – WAS IST CoP ?

Was bedeutet Conformity of Production für die Fahrzeug-, Fahrzeugteilehersteller und deren Lieferanten?


Der Hersteller ist durch die Erteilung der Typgenehmigung durch eine Genehmigungsbehörde berechtigt, Fahrzeuge bzw. Fahrzeugteile gemäß der erteilten Typgenehmigung serienmäßig herzustellen.
Er hat sicherzustellen, dass das genehmigte Produkt in der Serienproduktion weiterhin mit dem zur Typprüfung vorgeführten Produkten übereinstimmt. Die Überwachung durch die Genehmigungsbehörde erfolgt im Rahmen der Prüfung hinsichtlich Übereinstimmung der Produktion.

Dabei wird zwischen der Konformitätsüberprüfung für die Produktüberprüfung (CoP-P) und der Systemüberprüfung (CoP-Q) unterschieden.

Wann werden CoP-Q-Überprüfungen beim Genehmigungsinhaber durchgeführt?

CoP-Q-Überprüfungen werden durchgeführt:

  • Im Rahmen der Anfangsbewertung
  • entsprechend Jahresplan. Dieser wird vom verantwortlichen Sachgebiet erstellt,
  • anlassbezogen, wenn dem KBA Sachverhalte zur Konformität des Genehmigungsobjekts oder zur Wahrnehmung der sonstigen Pflichten als Genehmigungsinhaber bekannt werden, die eine Überprüfung erforderlich werden lassen,
  • wenn das KBA keine Informationen darüber hat, dass eine vom KBA als technischer Dienst benannte Zertifizierungsstelle die Erfüllung der genehmigungsrelevanten Anforderungen regelmäßig überprüft.

Was ist Anliegen und Inhalt einer CoP-Q-Überprüfung beim Genehmigungsinhaber?

Im Rahmen einer CoP-Q-Überprüfung wird das implementierte QM-System, speziell die getroffenen Vorkehrungen und eingeführten Verfahren überprüft, ob diese wirksam und weiterhin geeignet sind, die Konformität der gefertigten Produkte mit dem genehmigten Typ sicherzustellen. Weiterhin wird die Wahrnehmung der sonstigen Pflichten des Genehmigungsinhabers gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überprüft.

In welchem Intervall werden die CoP-Q-Überprüfungen beim Genehmigungsinhaber durchgeführt?

CoP-Q-Überprüfungen erfolgen stichprobenartig. Sofern bei der Überprüfung keine schwerwiegenden nichtkonformen Sachverhalte festgestellt werden, erfolgen keine regelmäßigen weiteren Überprüfungen.

X.CERT als Technischer Dienst Kategorie C überprüft Ihr System (CoP-Q)

KBA Konformitätsüberprüfungen (CoP)

Scope Erweiterung geht für X.CERT in die nächste Runde

Nach der erfolgreichen Akkreditierung für den IAF-SCOPE 14 “Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren” im Regelwerk ISO 9001 wollen wir nun auch die längst überfällige Erweiterung in den Regelwerken ISO 14001:2015 Umweltmanagementsysteme und ISO 45001:2018 Managementsysteme
für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zum Abschluss bringen.

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Die noch anstehende Witness-Begutachtung durch die DAkkS erfolgt in Form einer Erstzertifizierung April (Stage 1) und Juli (Stage 2).

Zunächst werden die IAF-SCOPES
17 Metallerzeugung, Herstellung von Metallerzeugnissen, Metallbearbeitung
18 Maschinenbau und
19
Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten, und -einrichtungen; Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik akkreditiert.

Die Scopes in den bereits akkreditierten Technischen Clustern „Mechanisch“ „Güterproduktion“ und „Chemikalien“ folgen kurzfristig, weitere Scope auf Kundenwunsch.

Wir freuen uns auf die neuen Herausforderungen besonders im Bereich der integrierten Managementsysteme (IMS).

X.CERT erweitert den Geltungsbereich

Die X.CERT bietet ab Ende Januar den IAF-SCOPE 14 “Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren” an. 

Somit ist ein weiterer Geltungsbereich akkreditiert und wir können unsere Zertifizierungen von Managementsystemen in der stetig wachsenden Kunststoff Branche anbieten. 

Der IAF-SCOPE 14 Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren schließt bspw. folgende Industrien/ Hersteller ein (Auswahl):

Verpackungsindustrie  

Automobilindustrie 

Reifenhersteller 

Beleuchtungstechnik 

Bautechnik (typerweise Verrohrungen, aber auch Mehrschichtverbundrohre für Trinkwasser)

Elektrisches Installationsmaterial (Schalterbau)

Medizintechnik

Textilindustrie (Tauchanzuge)

Herstellung von sonstigen Kunststoffwaren in den verschiedenen Herstellverfahren Formpressen, Extrudieren, Spritzgießen, Blasformen und –gießen

 

Gerade im Automobilsektor, gepaart mit unserer Benennung durch das KBA eröffnet sich ein breiter und vor allem interessanter und neuer Kundenstamm. 

Wir freuen uns auf die neuen Herausforderungen. 

KBA ändert die Zuständigkeiten für die Technischen Dienste

Technische Dienste der Kategorie C führen zukünftig die Bewertung der QM Systeme durch, das Kraftfahrt-Bundesamt beendet die Benennung als externer Partner und für Verifizierungen (für technische Dienste KAT A, B, D).

Das KBA beendet die Tätigkeiten der Technischen Dienste „Externer Partner“ spätestens zum 31.03.2022.

Bewertungen von QM-Systemen im Verfahren „CoP-Auskunft“ der Antragssteller und der Inhaber von Typengenehmigungen werden grundsätzlich nur noch von Technischen Diensten der Kategorie C durchführt.

Gleichzeitig wird die Bindung der Überprüfung der Erfüllung genehmigungsrelevanter Anforderungen an Zertifizierungsverfahren der eigenen Zertifizierungsstelle aufgehoben.

Die Überprüfung der Erfüllung genehmigungsrelevanter Anforderungen ist besonders effektiv, wenn dies im Zusammenhang mit einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 erfolgt.

X.CERT als Technischer Dienst Kategorie C unterstütz Sie gern im Verfahren „CoP-Auskunft.

Das Verfahren zur "Verifizierung" soll künftig nicht mehr benannt werden. Die dazu erforderliche Abstimmung zur Umsetzung erfolgt mit den Bundesländern und wurde an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) herangetragen.

KBA externe Partner und Verifizierung (Info TD).docx/02.11.2021/NS

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 3. März auf den Weg gebracht. Der Bundestag hat den Entwurf am 11. Juni 2021 beschlossen. Am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat das Gesetz gebilligt.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Das Gesetz legt klare und umsetzbare Anforderungen für die Sorgfaltspflichten von Unternehmen fest und schafft so Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene.

Ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – das betrifft rund 900 Unternehmen in Deutschland.

Ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – das betrifft rund 4.800 Unternehmen in Deutschland.

Nach 2024 soll der Anwendungsbereich des Gesetzes überprüft werden.

Ziele der gesetzlichen Regelung sind, den Schutz der Menschenrechte zu verbessern und insbesondere das Verbot von Kinderarbeit durchzusetzen.
Auch Umweltbelange sind relevant, wenn sie zu Menschenrechtsverletzungen führen (z.B. durch vergiftetes Wasser) oder dem Schutz der menschlichen Gesundheit dienen. Dadurch wird die Verantwortung nicht mehr auf Konsumenten abgewälzt, sondern auf den Verursacher selbst. Die Rechte der Betroffenen werden gestärkt.
Ein positiver Effekt auch für Unternehmen, für die ihre Sorgfaltspflicht der Lieferkette eine Selbstverständlichkeit darstellt und längst praktizieren.

Anforderungen an Unternehmen sind neben einer Grundsatzerklärung, der Festlegung von Verantwortlichen (Menschenrechtsbeauftragter) im Unternehmen auch die Risikoanalyse. Daraus folgt eine Menschenrecht Strategie mit deren Hilfe die Maßnahmen bzw. Aktionen geplant und umgesetzt werden. Dies ist wie bei den bekannten Standards entsprechend zu Dokumentieren und öffentlich zu Kommunizieren.

Zertifizierungsreife Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG: Eine anerkannte Zertifizierung wird derzeit noch nicht angeboten. Es wird allerdings schon über eine Umwandlung in zertifizierbare Standards diskutiert.

Dennoch ist zu erwarten, dass diese Compliance international Anerkennung erhält und langfristig als Gütesiegel gilt.

https://www.bmz.de/de/entwicklungspolitik/lieferkettengesetz

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG

Weichen für Wachstum gestellt

Umwandlung der X-CERT GmbH in eine Aktiengesellschaft. Mit der Umwandlung in eine AG wurden die Weichen für den weiteren Wachstum gestellt. Die Akkreditierung für die DIN EN ISO 9001:2015 bleibt aufrechterhalten, die Akkreditierung für die DIN EN ISO 14001:2015 und DIN ISO 45001:2018 steht vor dem Abschluss.

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